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Zusammenfassung
Der Kanton Luzern sucht für die Amtsdauer 2027–2030 ein Ersatzmitglied der Schätzungskommission nach Enteignungsgesetz. Die Wahl erfolgt durch den Kantonsrat.
Stellenausschreibung
Der Kanton Luzern sucht für die Amtsdauer 2027–2030 ein Ersatzmitglied der Schätzungskommission nach Enteignungsgesetz. Die Wahl erfolgt durch den Kantonsrat. Die Staatskanzlei unterstützt als Stabsstelle die Regierung und das Parlament und stellt die Koordination zwischen Legislative und Exekutive sicher.
Aufgaben- Mitwirkung bei Entscheiden über die Art und Höhe der Entschädigung nach Enteignungsgesetz
- Mitwirkung bei Entscheiden über Begehren um vorzeitige Besitzeseinweisung und die damit verbundenen Leistungen
Profil- Kenntnisse des Enteignungsrechts und Fachwissen in der Grundstückbewertung
- Vertiefte Branchenkenntnisse in der Immobilienbranche oder im Bauwesen
- Aus- oder Weiterbildung im Bereich Architektur, Immobilienbewertung oder Geotechnik erwünscht
- Entscheidungsfähigkeit, analytisches Denken und Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu erfassen
- Bereitschaft, Akten zu studieren und an Augenscheinen im Feld sowie an Verhandlungen teilzunehmen
- Schweizer Bürgerrecht und Wohnsitz im Kanton Luzern
- Sozialkompetenz, persönliche Integrität und Unbestechlichkeit
- Verhandlungsgeschick, Kommunikationsfähigkeit und Überzeugungskraft
- Politisches Verständnis, Medienkompetenz und Teamfähigkeit
AngebotDie Stelle ist für die Amtsdauer 2027–2030 ausgeschrieben. Der Kanton Luzern steht für Diversität und Vielfalt – das «a» im Stellentitel steht für «alle».